HoheSeeEinbrG — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 6 HoheSeeEinbrGVerbrennungsverbotGesetz über das Verbot der Einbringung von Abfällen und anderen Stoffen und Gegenständen in die Hohe See § 5a§ 7 Die Verbrennung von Abfällen oder sonstigen Stoffen auf Hoher See ist verboten. § 5a§ 7