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Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
Berufsbildung,
Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
Arbeits- und Tarifrecht, Arbeitsschutz,
Arbeitssicherheit, Umweltschutz und rationelle Energieverwendung,
Lesen und Anfertigen von Skizzen, Zeichnungen und technischen Unterlagen,
Gestalten und Vorbereiten von Bildhauerarbeiten und Schnitzarbeiten,
Erstellen von Modellen, Anwenden von Abformverfahren,
Be- und Verarbeiten von Hölzern,
Handhaben und Instandhalten von Meßzeugen, Handwerkzeugen und Hilfsmitteln,
Bedienen und Warten von Maschinen,
Ausführen von Bildhauerarbeiten und Schnitzarbeiten in verschiedenen Materialien,
Behandeln von Oberflächen,
Fundamentieren, Versetzen und Verankern von Werkstücken,
Restaurieren von Bildhauerarbeiten und Schnitzarbeiten.
Herstellen von Holzwerkstofferzeugnissen.
Be- und Verarbeiten von Holz und Holzwerkstoffen,
Ausführen von Holzarbeiten,
Bearbeiten und Fügen von Holz,
Be- und Verarbeiten von Holz, Holzwerk- und sonstigen Werkstoffen sowie von Halbzeugen,
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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