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Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
Berufsbildung,
Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
Arbeits- und Tarifrecht, Arbeitsschutz,
Arbeitssicherheit, Umweltschutz und rationelle Energieverwendung,
Planen und Vorbereiten des Arbeitsablaufs sowie Kontrollieren und Bewerten des Arbeitsergebnisses; Qualitätssicherung,
Prüfen, Anreißen und Kennzeichnen,
Lesen, Anwenden und Erstellen von technischen Unterlagen,
Bestimmen und Zuordnen von Instrumenten,
Auswählen der Werk- und Hilfsstoffe und deren Lagerung,
Ausrichten und Spannen von Werkzeugen und Werkstücken,
manuelles und maschinelles Bearbeiten von Werkstoffen,
Warten und Pflegen von Betriebsmitteln,
Anfertigen von Klappenmechanikteilen,
Fügen,
Anfertigen und Zurichten von Kleinwerkzeugen,
Herstellen von Korpussen aus Holz oder Metall,
Behandeln von Oberflächen,
Bohren von Ton- und Säulchenlöchern,
Anbringen und Bearbeiten von Säulchen,
Zusammenbauen und Einpassen der Klappenmechanik,
Spielfertigmachen von Instrumenten,
Reparieren von Instrumenten.
Herstellen von Holzpfeifen,
Be- und Verarbeiten von Holz und Holzwerkstoffen,
Instandhalten von Werkzeugen und Maschinen,
Herstellen von Hobelwerkserzeugnissen,
Handhaben und Instandhalten von Meßzeugen, Handwerkzeugen und Hilfsmitteln,
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.