Anlage HolzbInstrmMAusbV
(Fundstelle: BGBl. I 1997, 112 - 116) Lfd. Nr.Teil des AusbildungsberufsbildesFertigkeiten und Kenntnisse, die unter Einbeziehung selbständigen Planens, Durchführens und Kontrollierens zu vermitteln sindZeitliche Richtwerte in Wochen im Ausbildungsjahr12312341Berufsbildung (§ 4 Nr. 1) während der gesamten Ausbildung zu vermitteln2Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes (§ 4 Nr. 2) 3Arbeits- und Tarifrecht, Arbeitsschutz (§ 4 Nr. 3) 4Arbeitssicherheit, Umweltschutz und rationelle Energieverwendung (§ 4 Nr. 4) 5Planen und Vorbereiten des Arbeitsablaufs sowie Kontrollieren und Bewerten des Arbeitsergebnisses; Qualitätssicherung (§ 4 Nr. 5) 4 6Prüfen, Anreißen und Kennzeichnen (§ 4 Nr. 6) 4 2 27Lesen, Anwenden und Erstellen von technischen Unterlagen (§ 4 Nr. 7) 4 2 28Bestimmen und Zuordnen von Instrumenten (§ 4 Nr. 8)Holzblasinstrumente im Hinblick auf Werkstoff, Tonerzeugung und Konstruktionsmerkmale bestimmen2 9Auswählen der Werk- und Hilfsstoffe und deren Lagerung (§ 4 Nr. 9) 2 2 210Ausrichten und Spannen von Werkzeugen und Werkstücken (§ 4 Nr. 10) 3 2 11manuelles und maschinelles Bearbeiten von Werkstoffen (§ 4 Nr. 11) 7 6 512Warten und Pflegen von Betriebsmitteln (§ 4 Nr. 12) 2 2 13Anfertigen von Klappenmechanikteilen (§ 4 Nr. 13) 9 12 814Fügen (§ 4 Nr. 14) 2 4 415Anfertigen und Zurichten von Kleinwerkzeugen (§ 4 Nr. 15) 6 16Herstellen von Korpussen aus Holz oder Metall (§ 4 Nr. 16) 717Behandeln von Oberflächen (§ 4 Nr. 17) 3 318Bohren von Ton- und Säulchenlöchern (§ 4 Nr. 18) 519Anbringen und Bearbeiten von Säulchen (§ 4 Nr. 19) 5 2 20Zusammenbauen und Einpassen der Klappenmechanik (§ 4 Nr. 20) 5 12 21Spielfertigmachen von Instrumenten (§ 4 Nr. 21) 822Reparieren von Instrumenten (§ 4 Nr. 22) 6
Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbesondere Abschluß, Dauer und Beendigung, erklären
gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag nennen
Inhalte der Ausbildungsordnung und den betrieblichen Ausbildungsplan erläutern
Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung nennen
Aufbau und Aufgaben des ausbildenden Betriebes erläutern
Grundfunktionen des ausbildenden Betriebes, wie Beschaffung, Fertigung, Absatz und Verwaltung, erklären
Beziehungen des ausbildenden Betriebes und seiner Belegschaft zu Wirtschaftsorganisationen, Berufsvertretungen und Gewerkschaften nennen
Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebsverfassungsrechtlichen bzw. personalvertretungsrechtlichen Organe des ausbildenden Betriebes beschreiben
wesentliche Teile des Arbeitsvertrages nennen
wesentliche Bestimmungen der für den ausbildenden Betrieb geltenden Tarifverträge nennen
Aufgaben des betrieblichen Arbeitsschutzes sowie der zuständigen Berufsgenossenschaft und der Gewerbeaufsicht erläutern
wesentliche Bestimmungen der für den ausbildenden Betrieb geltenden Arbeitsschutzgesetze nennen
berufsbezogene Vorschriften der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung, insbesondere Unfallverhütungsvorschriften, Richtlinien und Merkblätter, beachten und anwenden
Gefahren am Arbeitsplatz, insbesondere durch fehlerhaften Umgang mit Betriebs- und Hilfsmitteln, erkennen und berufsbezogene Arbeitssicherheitsvorschriften bei den Arbeitsabläufen anwenden
Verhaltensweisen bei Unfällen und Bränden, insbesondere in elektrischen Anlagen, beschreiben sowie Maßnahmen der Schadensminderung und der Ersten Hilfe einleiten oder veranlassen
Gefahren beim Lagern, Verwenden und Beseitigen gefährlicher Arbeitsstoffe, insbesondere Reinigungs-, Lösungs- und Schmiermittel, beachten
Bestimmungen über gefährliche Arbeitsstoffe und Umweltschutz einhalten
für den ausbildenden Betrieb geltende wesentliche Vorschriften über den Immissions- und Gewässerschutz sowie über die Reinhaltung der Luft beachten
zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen sowie Möglichkeiten der rationellen und umweltschonenden Materialverwendung, insbesondere durch Wiederverwendung und Entsorgung von Werk- und Hilfsstoffen, nutzen
im Ausbildungsbetrieb verwendete Energiearten nennen und Möglichkeiten rationeller Energieverwendung im beruflichen Einwirkungs- und Beobachtungsbereich anführen
Arbeitsschritte unter Beachtung mündlicher und schriftlicher Vorgaben abstimmen und festlegen sowie Arbeitsablauf sicherstellen
Teilebedarf abschätzen und bereitstellen
Halbzeuge und Normteile nach technischen Unterlagen bereitstellen
Informationen für Fertigung und Instandhaltung beschaffen
durch Kontrollieren und Bewerten des Arbeitsergebnisses Qualität sichern
Längen mit Meßzeugen unter Beachtung von systematischen und zufälligen Meßfehlermöglichkeiten messen
mit Winkellehren und mit Winkelmessern messen
Bezugslinien, Bohrungsmitten und Umrisse an Werkstücken unter Berücksichtigung der Werkstoffeigenschaften und nachfolgender Bearbeitung anreißen und körnen
Werkstücke kennzeichnen
ebene und gewölbte Flächen auf Formgenauigkeit prüfen
Werkstücke mit Grenzlehren und Gewindelehren prüfen
Oberflächenqualität durch Sichtprüfen beurteilen
Skizzen und Stücklisten anfertigen, lesen und anwenden
Grundbegriffe der Normung anwenden
Tabellen, Diagramme, Handbücher und Bedienungshinweise lesen und anwenden
Zeichnungen lesen und anwenden
Konstruktive Merkmale zeichnen, insbesondere als Schnittdarstellung
Hölzer, Metalle und Kunststoffe nach Eigenschaften unterscheiden und ihrem Verwendungszweck zuordnen
Hölzer und Metalle lagern
Hilfs- und Verbrauchsstoffe auswählen und lagern
Spannzeuge unter Berücksichtigung der Größe, der Form des Werkstoffs und des Bearbeitungsverfahrens von Werkstücken auswählen und befestigen
Werkstücke mit Spannzeugen, insbesondere unter Beachtung der Werkstückstabilität und des Oberflächenschutzes, ausrichten und spannen
Werkzeuge mittels Spannfutter oder Spannzangen spannen und Meißelhalter ausrichten
Werkzeuge auswählen
Hölzer, Metalle und Kunststoffe, insbesondere durch Zuschneiden, Sägen und Feilen, manuell bearbeiten
Hölzer, Metalle oder Kunststoffe durch Bohren und Gewindeschneiden bearbeiten
vorgefertigte Instrumententeile manuell und maschinell nach Skizzen oder Vorgaben bearbeiten
besondere Gefahren an Werkzeugmaschinen beachten und Arbeitsschutzvorschriften anwenden
Instrumententeile mit Werkzeugmaschinen, insbesondere Bohr-, Dreh- und Drechselmaschinen, längs-, plan- und runddrehen
Betriebsmittel, insbesondere Werkzeuge und Maschinen, reinigen, warten und vor Korrosion schützen
Betriebsstoffe, insbesondere Öle, Kühl- und Schmierstoffe, nach Betriebsvorschriften auffüllen und wechseln und der Entsorgung zuführen
Feilen nach Werkstoff, Form und Oberfläche des Werkstückes auswählen
Einzelklappen durch einhändiges Feilen bearbeiten
Teile der Klappenmechanik durch einhändiges Feilen bearbeiten
Bohrer entsprechend der Werkstoffe auswählen
Teile der Klappenmechanik nach Anzeichnung bohren
Klappenmechanik durch einhändiges Feilen nach Lehre und Maßvorgabe bearbeiten
Klappenmechanik nach Lehre und Maßangaben durch Bohren bearbeiten
Lötverfahren entsprechend Material und Beanspruchung bestimmen
Einzelteile durch Löten verbinden
Mechanikteile zusammenpassen und ausrichten
Klappenteile durch Löten verbinden
Mechanikteile, insbesondere durch Nieten, Verstiften, Verschrauben oder Löten, verbinden
Fräser, Spitzbohrer und Reibahlen durch Sägen, Feilen und Schleifen herstellen
Schnittwerkzeuge schärfen
Maßgenauigkeit prüfen
Holzkorpusse durch Drehen und Bohren oder Metallkorpusse durch Ziehen, Biegen und Bördeln herstellen
zylindrische und konische Innenbohrungen durch Bohren, Räumen und Drehen herstellen
Gesundheits- und Umweltschutz, insbesondere in Bezug auf Stäube, Dämpfe und ätzende Flüssigkeiten, beachten
für Metalle die Verfahren der Oberflächenbehandlung auswählen
metallische Oberflächen behandeln, insbesondere durch Schleifen, Polieren und Lackieren
für Hölzer Verfahren der Oberflächenbehandlung auswählen
Hölzer mit Schutzmitteln imprägnieren
Oberflächen aus Holz behandeln, insbesondere durch Schleifen, Polieren, Lackieren und Färben
Aufgabe, Wirkungsweise und Anordnung der Ton- und Säulchenlöcher unterscheiden
Ton- und Säulchenlöcher mit Schablone bohren oder Tonlöcher mit Kopiervorrichtung stanzen, ziehen, fräsen oder bördeln
Oberflächengüte prüfen und Maßhaltigkeit der Bohrungen messen
Säulchen durch Schrauben, Kleben oder Löten anbringen
Säulchen durch Anzeichnen, Aufbohren, Gewindeschneiden und Reiben bearbeiten
Säulchen parallel fräsen
Klappen bereitstellen, zusammenbauen und auf dem Korpus einpassen
Klappenmechanik durch Schrauben, Fräsen, Biegen, Feilen und Einpassen auf dem Korpus zusammenbauen
Funktionsprüfung durchführen
Mechanik bepolstern, bekorken, befedern und montieren
Instrument auf Luftdichtigkeit prüfen
Instrument spielbar machen und Endkontrolle durchführen
Kunden auf die vorbeugende Instandhaltung, insbesondere Reinigung, hinweisen
Fehleranalyse durchführen
Reparaturumfang festlegen
im Gespräch mit dem Kunden Mängel erfassen, beurteilen und dokumentieren
Instrument demontieren
Defekte beseitigen
Instrument zusammenbauen und prüfen