HolzEinschlBeschrV2021 — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 3 HolzEinschlBeschrV2021InkrafttretenVerordnung über die Beschränkung des ordentlichen Holzeinschlags in dem Forstwirtschaftsjahr 2021 § 2Schlussformel Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. § 2Schlussformel