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Im Prüfungsbereich Fertigungstechnik soll der Prüfling nachweisen, dass er in der Lage ist,
Arbeitsabläufe zu planen, zu steuern und zu optimieren,
Fertigungsunterlagen zu erstellen,
die Verwendung von Holz, Holzwerk-, Hilfs- und Beschichtungsstoffen zu planen,
die Verwendung von Beschlägen und Zulieferteilen zu planen,
Werkzeuge, Geräte, Maschinen und technische Einrichtungen zuzuordnen,
Oberflächenbehandlungs-, Beschichtungs- und Holzschutztechniken unter Berücksichtigung von Produktqualität und Verwendungszweck zu planen,
Arbeitssicherheits-, Gesundheitsschutz- und Umweltschutzbestimmungen zu berücksichtigen und
qualitätssichernde Maßnahmen einzubeziehen.
Der Prüfling soll Aufgaben schriftlich bearbeiten.
Die Prüfungszeit beträgt 120 Minuten.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.