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Im Prüfungsbereich Herstellen eines Bauelementes, eines Holzpackmittels oder eines Rahmens soll der Prüfling nachweisen, dass er in der Lage ist,
Arbeitsabläufe unter Beachtung terminlicher, ergonomischer, ökologischer, wirtschaftlicher und sicherheitstechnischer Gesichtspunkte selbständig zu planen,
Arbeitszusammenhänge zu erkennen,
technische Einrichtungen und Maschinen einzurichten und zu bedienen,
Beschläge und Zulieferteile zu montieren,
Oberflächen herzustellen,
Holzschutzarbeiten auszuführen,
Produktionsprozesse zu überwachen und zu steuern,
Arbeitsergebnisse zu kontrollieren und zu dokumentieren,
Maßnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit, zum Umweltschutz und zur Qualitätssicherung zu ergreifen und
seine Vorgehensweise bei der Ausführung der Arbeitsaufgabe zu begründen.
Der Prüfling soll eine Arbeitsaufgabe durchführen und mit praxisüblichen Unterlagen dokumentieren. Während der Durchführung wird mit ihm ein situatives Fachgespräch über die Arbeitsaufgabe geführt.
Die Prüfungszeit beträgt insgesamt zwölf Stunden. Das situative Fachgespräch dauert höchstens 20 Minuten.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.