HopfG — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 6 HopfGInkrafttreten, AußerkrafttretenHopfengesetz § 5(1)Die §§ 2 und 3 Abs. 3 treten am Tage nach der Verkündung in Kraft.(2)Dieses Gesetz tritt im übrigen am 1. April 1997 in Kraft. § 5