§ 16 Abs. 1 OGErzeugerOrgDVVerordnung zur Durchführung der unionsrechtlichen Regelungen über Erzeugerorganisationen im Sektor Obst und Gemüse
Die Landesstelle soll über die Obergrenze der Beihilfe bis zum 15. Dezember des Jahres, das dem Durchführungsjahr vorangeht, entscheiden. Die Landesstelle soll…
Art. 1 Nr. 2 Buchst. b 32007R0116VERORDNUNG (EG) Nr. 116/2007 DER KOMMISSION vom 7. Februar 2007 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 382/2005 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 1786/2003 des Rates über die gemeinsame Marktorganisation für Trockenfutter
Die Beihilfe gemäß Artikel 71 Absatz 2 Unterabsatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1782/2003 wird innerhalb der in Artikel 35 Absatz 3 Unterabsatz 2 der vorliegenden…
§ 23 Abs. 1 Nr. 4 HopfV 2023Verwaltungssanktionen bei Wegfall der Beihilfevoraussetzungen
die Frist, innerhalb der die Abhilfemaßnahme ergriffen werden muss, die nicht länger als vier Monate sein darf.
§ 4 Abs. 2 PrLagerhBeihVVerordnung über die Gewährung von Beihilfen für die private Lagerhaltung bestimmter Milcherzeugnisse
Die Bundesanstalt setzt die Beihilfe durch Bescheid fest.
§ 13 Abs. 1 BECVVerordnung über Maßnahmen zur Vermeidung von Carbon-Leakage durch den nationalen Brennstoffemissionshandel
Beihilfeanträge für die Abrechnungsjahre 2021 bis 2030 sind jeweils bis zum 30. Juni des auf das Abrechnungsjahr folgenden Kalenderjahres bei der zuständigen…