§ 23 Abs. 1 OGErzeugerOrgDVVerordnung zur Durchführung der unionsrechtlichen Regelungen über Erzeugerorganisationen im Sektor Obst und Gemüse
Die im Rahmen des operationellen Programms getätigten Ausgaben sind durch Rechnungen und Zahlungsnachweise zu belegen. Rechnungen müssen ausgestellt sein auf…
§ 16 WeinFöGewVVerordnung über die Gewährung von Förderungen für Maßnahmen im Sektor Wein
Die im Rahmen einer Maßnahme getätigten Ausgaben sind auf Anforderung der zuständigen Stelle durch Rechnungen, Zahlungsnachweise oder andere Nachweise zu…
Art. 17 Abs. 5 32014R0514Die in den Zahlungsanträgen des Begünstigten an die zuständige Behörde aufgeführten Ausgaben sind durch Rechnungen oder gleichwertige Buchungsbelege…
Art. 40 Abs. 10 32007R0718Die Ausgaben können von der Gemeinschaft nur finanziert werden, wenn sie entstanden und vom Endempfänger getätigt worden sind. Die von den Endempfängern…
Art. 18 Abs. 9 Buchst. b 32014R0514der Betrag der Ausgaben ist — bei Erstattung nach Absatz 1 Buchstabe a — durch Rechnungen gleichwertige Belege für förderfähige Kosten ordnungsgemäß…