Art. 17 Abs. 5 32014R0514Die in den Zahlungsanträgen des Begünstigten an die zuständige Behörde aufgeführten Ausgaben sind durch Rechnungen oder gleichwertige Buchungsbelege…
§ 15 Abs. 1 HopfV 2023Verordnung zur Durchführung unionsrechtlicher Vorschriften im Hopfensektor
Die im Rahmen des operationellen Programms getätigten Ausgaben sind durch Rechnungen und Zahlungsnachweise zu belegen. Rechnungen müssen auf den Namen der…
Art. 18 Abs. 9 Buchst. b 32014R0514der Betrag der Ausgaben ist — bei Erstattung nach Absatz 1 Buchstabe a — durch Rechnungen gleichwertige Belege für förderfähige Kosten ordnungsgemäß…
§ 9 Abs. 3 WeinFöGewVFörderfähigkeit von Personalkosten
Der Antragsteller hat Nachweise vorzulegen, aus denen im Einzelnen hervorgeht, welche Arbeiten tatsächlich im Zusammenhang mit der jeweiligen Maßnahme…
Art. 40 Abs. 10 32007R0718Die Ausgaben können von der Gemeinschaft nur finanziert werden, wenn sie entstanden und vom Endempfänger getätigt worden sind. Die von den Endempfängern…