Erwägungsgrund 18 32014R0514
Im Zusammenhang mit dem Schutz der finanziellen Interessen der Union kann es sich bei den von den Mitgliedstaaten, der Kommission, dem Rechnungshof und dem Europäischen Amt für Betrugsbekämpfung, gegründet durch den Beschluss der Kommission 1999/352/EG, EGKS, Euratom (im Folgenden „OLAF“), durchgeführten Vor-Ort-Kontrollen und -Prüfungen um angekündigte oder nicht angekündigte Kontrollen und Prüfungen gemäß dem geltenden Recht handeln.