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Im Hinblick auf die Aufgaben der Hochschule für Musik Saar und die Festlegung der Dienstaufgaben der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer besitzen künstlerische Entwicklungsvorhaben eine der Forschung gleichwertige Bedeutung.
Künstlerische Entwicklungsvorhaben sowie Vorhaben und Schwerpunkte im Rahmen der Forschung werden von der Hochschule in der sachlich gebotenen Weise koordiniert. Programme zur regionalen, überregionalen und internationalen Aufgabenteilung und Zusammenarbeit im Bereich der künstlerischen Entwicklungsvorhaben und der Forschung sind zu berücksichtigen.
Die Hochschule berichtet dem Ministerium für Bildung und Kultur in zweijährigen Abständen über die künstlerischen Entwicklungsvorhaben und ihre Forschungstätigkeit.
Die Ergebnisse von künstlerischen Entwicklungsvorhaben und Forschungsvorhaben sollen unverzüglich nach deren Durchführung veröffentlicht werden. Bei der Veröffentlichung von Forschungsergebnissen sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die einen eigenen künstlerischen, wissenschaftlichen oder sonstigen wesentlichen Beitrag geleistet haben, als Mitautorinnen und Mitautoren zu nennen; soweit möglich, ist ihr Beitrag zu kennzeichnen.