§ 2 Abs. 1 HG NRWGesetz über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen
Die Hochschulen nach § 1 Absatz 2 sind vom Land getragene, rechtsfähige Körperschaften des öffentlichen Rechts. Durch Gesetz können sie auch in anderer…
§ 2 Abs. 1 SächsHSGSächsisches Hochschulgesetz
Die Hochschulen sind rechtsfähige Körperschaften des öffentlichen Rechts.
§ 2 Abs. 1 SHSGSaarländisches Hochschulgesetz (SHSG) Vom 30. November 2016*
1Die Universität und die Hochschule für angewandte Wissenschaften (Hochschulen) sind vom Land getragene Körperschaften des öffentlichen Rechts und zugleich…
§ 2 Abs. 1 KunstHG NRWGesetz über die Kunsthochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen
Die Kunsthochschulen nach § 1 Absatz 2 sind Körperschaften des öffentlichen Rechts und zugleich Einrichtungen des Landes. Durch Gesetz können sie auch in…
§ 103 Abs. 7 HG NRWGesetz über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen
Die Verwaltungsvereinbarung kann vorsehen, dass der Hochschulverbund das Recht der Selbstverwaltung im Rahmen der Gesetze besitzt. Im Rahmen der Gesetze und der…