§ 85 Abs. 1 SHSGSaarländisches Hochschulgesetz (SHSG) Vom 30. November 2016*
1Die Hochschulen nehmen ihre Selbstverwaltungsangelegenheiten unter der Rechtsaufsicht der für die Wissenschaft zuständigen obersten Landesbehörde wahr. 2Die…
§ 6 Abs. 1 SächsHSGSächsisches Hochschulgesetz
Die Hochschulen haben das Recht der Selbstverwaltung im Rahmen der Gesetze. Sie unterliegen, soweit in diesem Gesetz nichts anderes bestimmt ist, bei der…
§ 86 Abs. 1 SHSGSaarländisches Hochschulgesetz (SHSG) Vom 30. November 2016*
1Soweit die Hochschule als Einrichtung des Landes staatliche Angelegenheiten im Auftrag des Landes wahrnimmt, unterliegt sie der Fachaufsicht der für die…
§ 101 Abs. 6 HG NRWGesetz über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen
Die Hochschule ist bei der Durchführung von Bundesgesetzen, die das Land im Auftrag des Bundes ausführt, an die Weisungen des Fachministeriums gebunden. § 13…
§ 12 Abs. 1 HZG NW 1993Zweites Gesetz über die Zulassung zum Hochschulstudium in Nordrhein-Westfalen
Soweit die Hochschulen den Staatsvertrag, dieses Gesetz sowie die auf diesen Vorschriften beruhenden Rechtsverordnungen zu vollziehen haben, obliegt ihnen dies…