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Zur Sicherung der Qualität von Studium, Lehre und Forschung, zur Weiterbildung sowie zur Unterstützung des Technologietransfers wirken die Länder darauf hin, dass sich die Hochschulen in der Region die gegenseitige Nutzung ihrer Einrichtungen ermöglichen, soweit es die jeweiligen Hochschulbelange zulassen.