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Die Hochschul-Regionalkommission berät die Hochschulen und die fachlich zuständigen Ministerien beider Länder bei der Erarbeitung von Grundlinien einer abgestimmten Entwicklung der Hochschulstruktur in der Region. Sie gibt Stellungnahmen oder Empfehlungen ab insbesondere
zur Koordination und Weiterentwicklung von Schwerpunkten in Forschung und Lehre,
zur Abstimmung vorhandener und geplanter Studienangebote,
zur Lehrgebietsfestlegung bei der Besetzung von Professuren, die von besonderer Bedeutung für hochschulübergreifende Kooperationen sind,
zur Einrichtung und Entwicklung von hochschulübergreifenden Serviceeinrichtungen und technischen Infrastrukturen.