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Der Hochschul-Regionalkommission gehören als Mitglieder an:
jeweils eine Vertreterin oder ein Vertreter der Hochschulleitungen der Hochschulen in der Region, die durch die Hochschulleitungen benannt werden. Die Universität des Saarlandes ist durch zwei Personen vertreten,
vier Experten aus Wissenschaft und Wirtschaft, die durch die für die Hochschulen zuständigen Ministerien der beiden Länder bestellt werden,
ein studierendes Mitglied einer der staatlichen Hochschulen der Teilregion Trier-Westpfalz, das durch die Landes-ASten-Konferenz Rheinland Pfalz gewählt wird,
ein studierendes Mitglied einer der staatlichen Hochschulen des Saarlandes, das durch die ASten der saarländischen Hochschulen gewählt wird.
Als Gäste, die von der jeweiligen Einrichtung entsandt werden, gehören der Kommission an:
je eine Vertreterin oder ein Vertreter der für die Hochschulen zuständigen Ministerien der beiden Länder,
zwei Vertreterinnen oder Vertreter der „Charte de Coopération“ aus nach Nationalität unterschiedlichen nicht deutschen Mitgliedshochschulen der Charte.
Die Hochschul-Regionalkommission wählt aus dem Kreis der Mitglieder eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden. Die Amtszeit beträgt zwei Jahre. Die Hochschul-Regionalkommission gibt sich eine Geschäftsordnung, in der auch die Geschäftsführung geregelt wird. Sie kann Arbeitsgruppen bilden und auch Personen hinzuziehen, die nicht der Hochschul-Regionalkommission angehören.
Weitere Hochschulen können an Sitzungen der Hochschul-Regionalkommission oder ihrer Ausschüsse mit Gaststatus teilnehmen.