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Unter Beachtung der §§ 7 ff Hochschulrahmengesetz unterstützt und berät die Gemeinsame Kommission die für das Hochschulwesen zuständigen Landesminister und die Hochschulrektorenkonferenz bei der Koordinierung von Studium und Prüfungen. Sie hat insbesondere die Aufgabe, die Beschlüsse der Kultusministerkonferenz und der Hochschulrektorenkonferenz zur Gewährleistung der Gleichwertigkeit einander entsprechender Studienabschlüsse und der Möglichkeit des Hochschulwechsels durch eine entsprechende Gestaltung der Prüfungsordnungen vorzubereiten. Dazu hat sie insbesondere zu erstellen und den Entwicklungen im Hochschulbereich anzupassen.
allgemeine Bestimmungen für Prüfungsordnungen,
Rahmenordnungen für die Prüfungen in den einzelnen Studiengängen
Die allgemeinen Bestimmungen und die Rahmenordnungen müssen hinreichend Spielraum für Profilbildung und Wettbewerb zwischen den Hochschulen belassen. Die Gemeinsame Kommission kann auch Reformmodelle empfehlen, die nur an einzelnen Hochschulen erprobt werden sollen.