Verordnung über die Festsetzung von Zulassungszahlen für die in das Verfahren der „Stiftung für Hochschulzulassung“ einbezogenen Studiengänge an der Universität des Saarlandes für das Studienjahr 2020/2021 Vom 19. Mai 2020
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
§ 2 HSchulZulStiftV SL 2021
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