Gesetze
Gesetz wird geladen …
Über die Gewährung und die Höhe der Leistungsbezüge entscheidet die Direktorin oder der Direktor der Hochschule der Justiz Nordrhein-Westfalen.
Über die Gewährung und die Höhe der Leistungsbezüge sowie über die Teilnahme der Berufungs- und Bleibe-Leistungsbezüge an den regelmäßigen Besoldungsanpassungen…
Über die Gewährung und die Höhe entscheidet bei den hauptberuflichen Mitgliedern der Hochschulleitung das für die Hochschulen zuständige Ministerium. Es kann…
Über die Gewährung und die Höhe der Leistungsbezüge sowie über die Teilnahme von Leistungsbezügen gemäß § 3 Nummer 1 und 2 an den regelmäßigen…
Über die Gewährung und die Höhe der besonderen Leistungsbezüge entscheidet die Präsidentin oder der Präsident der Deutschen Hochschule der Polizei.
Diese Verordnung regelt die Grundsätze, das Verfahren und die Zuständigkeit der Gewährung von Leistungsbezügen nach Maßgabe der §§ 34 und 35 des…
Die Entscheidung über die Gewährung der Leistungsprämien und über die Gewährung und den Widerruf von Leistungszulagen trifft die zuständige oberste…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.