§ 8c HtDBwVWehrtechnikVDV
Schriftlicher Teil des Auswahlverfahrens
(1)
Im schriftlichen Teil des Auswahlverfahrens sind höchstens vier der folgenden Auswahlinstrumente einzusetzen:
1.
Aufsatz,
2.
Leistungstest,
3.
Persönlichkeitstest,
4.
Simulationsaufgabe und
5.
biographischer Fragebogen.
(2)
Der schriftliche Teil des Auswahlverfahrens dauert in der Regel einen halben Arbeitstag.