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Im Nationalpark ist es geboten,
in der Naturzone durch geeignete Maßnahmen vorrangig die ungestörte Entwicklung natürlicher und naturnaher Lebensgemeinschaften zu sichern sowie in den Entwicklungsbereichen Lebensgemeinschaften in natürliche und naturnahe Zustände zu überführen,
in der Pflegezone durch extensive Nutzung, gezielte Pflege-, Entwicklungs- oder Renaturierungsmaßnahmen die standorttypische Vielfalt an Lebensräumen sowie von Tieren und Pflanzen zu erhalten oder wiederherzustellen,
die Möglichkeiten zur Erholungsnutzung so zu gestalten, dass Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft vermieden oder auf ein unerhebliches Maß vermindert werden,
durch geeignete Maßnahmen der Verkehrs- und Besucherlenkung den Ruhecharakter des Gebiets insgesamt zu stärken,
den Nationalpark durch geeignete Einrichtungen und Formen der Öffentlichkeitsarbeit und durch Bildungsangebote naturverträglich zu erschließen und
eine kontinuierliche ökologische Grundlagenforschung und die Beobachtung von Natur und Landschaft zu ermöglichen, um insbesondere die natürliche Entwicklung der Flächen und Biotope zu dokumentieren und deren weitere Entwicklung zu verfolgen.