§ 2 Abs. 1 HundVerbrEinfGEinfuhr- und Verbringungsverbot
Hunde der Rassen Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen…
§ 3 Abs. 2 LHundG NRWHundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen
Gefährliche Hunde sind Hunde der Rassen Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier und deren Kreuzungen…
§ 2 Abs. 4 HundVerbrEinfVOVerordnung über Ausnahmen zum Verbringungs- und Einfuhrverbot von gefährlichen Hunden in das Inland
Gefährliche Hunde im Sinne des § 2 Abs. 1 Satz 2 des Gesetzes dürfen zum Zweck des ständigen Haltens in das Inland verbracht oder eingeführt werden, wenn die…
§ 1 Nr. 1 HundVerbrEinfVOVerordnung über Ausnahmen zum Verbringungs- und Einfuhrverbot von gefährlichen Hunden in das Inland
Begleitperson:eine Person, die einen gefährlichen Hund in das Inland verbringt oder einführt;
§ 10 Abs. 1 LHundG NRWHundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen
Für den Umgang mit Hunden der Rassen Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino,…