HundVerbrEinfVO — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 5 HundVerbrEinfVOInkrafttretenVerordnung über Ausnahmen zum Verbringungs- und Einfuhrverbot von gefährlichen Hunden in das Inland § 4Schlussformel Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. § 4Schlussformel