Verwaltungsvereinbarung zwischen den Ländern Bayern, Berlin, Brandenburg, Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen über die Prüfung und Anerkennung von Feuerwehrschutzkleidung nach der Herstellungs- und Prüfungsbeschreibung für eine universelle Feuerwehrschutzkleidung (HuPF) Vom 23. August 1999
Diese Vereinbarung tritt am 1. Januar 1999 in Kraft.
§ 9 HuPF
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