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Die Vereinbarung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2003 in Kraft, wenn alle Vertragschließenden sie unterzeichnet haben.
Die Vereinbarung gilt für einen Zeitraum von 5 Jahren ab Unterzeichnung. Bis zum 31. Dezember 2004 schreiben Bund und Länder das Programm im Rahmen der Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung und Forschungsförderung einvernehmlich fort; 2006 entscheiden sie über eine Verlängerung des Programms.
Diese Vereinbarung kann spätestens 18 Monate vor ihrem erstmaligen Ablauf von Bund- oder Länderseite gekündigt werden; im Fall der Verlängerung nach § 6 Abs. 2 gilt eine Kündigungsfrist von 9 Monaten vor Ablauf. Zu diesem Zeitpunkt ins Programm aufgenommene Projekte werden bis zum Ende der Bewilligung finanziert.