Gesetze
Gesetz wird geladen …
Anhang zur Vereinbarung über die Zusammenarbeit im Hochwassermeldedienst an Saar und Mosel Für den Datenabruf zwischen der WSV und den HMZ wird vereinbart: Das HMZ Saarland ist berechtigt, die Pegeldaten der rheinland-pfälzischen Pegel Althornbach (Hornbach) und Contwig (Schwarzbach) sowie der WSV-Pegel Hanweiler, Saarbrücken-St.Arnual, Lisdorf, Rehlingen, Fremersdorf, Mettlach und Perl abzurufen und zu veröffentlichen. Das HMZ Mosel ist berechtigt, die Pegeldaten der saarländischen Pegel Reinheim (Blies), Nalbach (Prims) und Niedaltdorf (Nied) abzurufen und zu veröffentlichen. Das HMZ Nahe-Lahn-Sieg, Koblenz, ist berechtigt, die Pegeldaten des saarländischen Pegels Nohfelden (Nahe) abzurufen und zu veröffentlichen.