Verordnung über die Berufsausbildung zur Fachpraktikerin/zum Fachpraktiker Hauswirtschaft Vom 18. August 2012
Die Einzelheiten über die Durchführung der Abschluss- und Zwischenprüfung regelt eine Prüfungsordnung, die das Ministerium für Bildung und Kultur als Rechtsverordnung erlässt.
§ 11 HWirtFachPV SL
§ 11 HWirtFachPV SLKeine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen