Übergang in die Berufsausbildung zur Hauswirtschafterin/zum Hauswirtschafter
Verordnung über die Berufsausbildung zur Fachpraktikerin/zum Fachpraktiker Hauswirtschaft Vom 18. August 2012
Ein Übergang in eine entsprechende Ausbildung zum anerkannten Ausbildungsberuf Hauswirtschafterin/Hauswirtschafter ist von der oder dem Auszubildenden und der Ausbildungsstätte kontinuierlich zu prüfen.
§ 12 HWirtFachPV SL
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