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Für die Beamtinnen und Beamten der Handwerkskammern wird zu den Grundamtsbezeichnungen „Inspektor“, „Oberinspektor“, „Amtmann“, „Amtsrat“, und „Oberamtsrat“ der Zusatz „Handwerkskammer-“ festgesetzt.
aufgrund des Baukammerngesetzes die Berufsbezeichnung „Innenarchitektin“ oder „Innenarchitekt“ führen darf, für die mit der Berufsaufgabe der…
Bestätigt die zuständige oberste Landesbehörde, Der Abschlussbezeichnung nach Satz 1 ist in Klammern ein Zusatz beizufügen, aus dem sich zweifelsfrei die…
hinweisen, beigefügt werden. Die Grundamtsbezeichnungen „Rätin, Rat“, „Oberrätin, Oberrat“, „Direktorin, Direktor“ und „Leitende Direktorin, Leitender Direktor“…
Eine Amtsbezeichnung, die herkömmlich für ein Amt verwendet wird, das eine bestimmte Befähigung voraussetzt und einen bestimmten Aufgabenkreis umfasst, darf nur…
Der Amtsbezeichnung kann ein auf die ausgeübte Funktion (§ 4) hinweisender Zusatz beigefügt werden.
Die in der Besoldungsordnung A gesperrt gedruckten Amtsbezeichnungen sind Grundamtsbezeichnungen. Den Grundamtsbezeichnungen können Zusätze, die hinweisen,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.