§ 6 HwO§16V
Geschäftsstelle
(1)
Sitz der Schlichtungskommission und ihrer Geschäftsstelle ist Berlin.
(2)
Die Geschäftsstelle führt die laufenden Geschäfte der Schlichtungskommission und unterstützt sie bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben.
Sitz der Schlichtungskommission und ihrer Geschäftsstelle ist Berlin.
Die Geschäftsstelle führt die laufenden Geschäfte der Schlichtungskommission und unterstützt sie bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben.