HwREintrV — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 4 HwREintrVAntragVerordnung über die Anerkennung von Prüfungen für die Eintragung in die Handwerksrolle § 3§ 5 Die Eintragung in die Handwerksrolle ist bei der Handwerkskammer zu beantragen. § 3§ 5