HwREintrV — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 6 HwREintrVInkrafttreten, AußerkrafttretenVerordnung über die Anerkennung von Prüfungen für die Eintragung in die Handwerksrolle § 5Schlussformel Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. § 5Schlussformel