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Die unteren Gesundheitsbehörden überwachen die Einhaltung dieser Verordnung. § 16 Abs. 2 IfSG gilt entsprechend. Das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 Abs. 1 GG) wird insoweit eingeschränkt.
infektionshygienische Überwachung durch das Gesundheitsamt nach § 23 Absatz 6,
Einrichtungen nach Absatz 5 Satz 1 unterliegen der infektionshygienischen Überwachung durch das Gesundheitsamt. Einrichtungen nach Absatz 5 Satz 2 können durch…
Wer einer Beobachtung nach Absatz 1 unterworfen ist, hat die erforderlichen Untersuchungen durch die Beauftragten des Gesundheitsamtes zu dulden und den…
Wer eine Einrichtung nach Absatz 1 betreiben will, muss die Aufnahme und die Schließung des Betriebes der unteren Gesundheitsbehörde anzeigen, in deren Bezirk…
Werden bei der Überwachung nach den §§ 7, 9, 15, 16 und 17 Tatsachen festgestellt, die ein Eingreifen erforderlich machen, veranlasst die untere…
Die Gesundheitsämter können im Einzelfall auf die Einhaltung der Anforderungen der Hygiene überwachen. Die Gesundheitsämter haben die in Satz 1 genannten…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.