HypAblV — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 11 HypAblVInkrafttreten, AußerkrafttretenVerordnung über die Ablösung früherer Rechte und andere vermögensrechtliche Fragen · Abschnitt 3 § 10Schlußformel (1)Diese Verordnung tritt am 4. Juli 1994 in Kraft.(2)(3) § 10Schlußformel