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Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Es wird erstmals auf das Vergabeverfahren für das Wintersemester 2009/2010 angewandt. Soweit zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Staatsvertrag noch nicht in Kraft getreten ist, werden im Hinblick auf die Regelungen dieses Gesetzes die Bestimmungen des durch § 1 Abs. 1 Gesetz zur Ratifizierung des Staatsvertrages über die Errichtung einer gemeinsamen Einrichtung für Hochschulzulassung vom 5. Juni 2008 bereits verkündeten Staatsvertrages entsprechend angewandt.
Mit Abschluss des Auswahl- und Vergabeverfahrens, das dem Auswahl- und Vergabeverfahren nach Absatz 1 Satz 2 vorangeht, treten folgende Vorschriften außer Kraft:
Zweites Gesetz über die Zulassung zum Hochschulstudium in Nordrhein-Westfalen (Hochschulzulassungsgesetz NW 1993 – HZG NW 1993) vom 11. Mai 1993 (GV. NRW. S. 204), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes zur Neuregelung des Kunsthochschulrechts vom 13. März 2008 (GV. NRW. S. 195),
Gesetz über die Durchführung von Auswahlverfahren in bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengängen (Auswahlverfahrensgesetz – AuswVfG) vom 14. Dezember 2004 (GV. NRW. S. 785).
Über die Notwendigkeit des Fortbestehens dieses Gesetzes insbesondere hinsichtlich der Fachaufsicht gemäß § 7 und der Übertragungsbefugnis gemäß § 6 Abs. 4 berichtet die Landesregierung dem Landtag bis zum 31. Dezember 2015. Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen Der Ministerpräsident Der Minister für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie Der Finanzminister Der Innenminister Die Ministerin für Schule und Weiterbildung Zum Textanfang
Dieses Gesetz tritt am 1. August 2019 in Kraft.
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Hochschulabgabenverordnung vom 6. April 2006 (GV. NRW. S. 157), die zuletzt…
Dieses Gesetz tritt am Tag seiner Verkündung in Kraft.
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung zur Übertragung von Befugnissen nach § 2…
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2008 in Kraft. § 2 Abs. 2, § 3, § 4 Abs. 4, § 5, § 6 Abs. 1 und 2, § 7 und § 8 treten am 31. Dezember 2011 außer Kraft. § 6…
Bestimmungen in Hochschulordnungen, die auf der Grundlage der Zugangsprüfungsverordnung vom 24. Januar 2005 (GV. NRW. S. 21), die durch Verordnung vom 8. März…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.