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Die Landesjustizverwaltungen übermitteln dem Transparenzregister folgende Indexdaten zu Bekanntmachungen aus dem Handels-, Genossenschafts-, Gesellschafts- und Partnerschaftsregister: § 1 Absatz 2 und 3 gelten entsprechend.
Registerart, Registergericht, Registernummer sowie ein Ortskennzeichen, soweit vorhanden,
Firma oder Name des Unternehmens,
Rechtsform des Unternehmens,
Sitz des Unternehmens,
Gegenstand der Bekanntmachung,
Elektronische Verknüpfung zu der Bekanntmachung,
Tag der Bekanntmachung,
Tag der Eintragung oder Anordnung.
Die Landesjustizverwaltungen übermitteln dem Unternehmensregister folgende Indexdaten zu Registerbekanntmachungen aus dem Handels-, Genossenschafts-,…
Firma oder Name des Unternehmens, bei Zweigniederlassungen die betreffenden Daten der Zweigniederlassung,
von den Landesjustizverwaltungen Indexdaten zu Eintragungen im Handels-, Genossenschafts-, Gesellschafts-, Partnerschafts- und Vereinsregister zu den Merkmalen…
Das Unternehmensregister vermittelt über die nach § 8b Abs. 3 Satz 2 des Handelsgesetzbuchs übermittelten Daten (Indexdaten) den Zugang zu den Eintragungen im…
an die Landesjustizverwaltungen zur Verknüpfung mit den Indexdaten zu Eintragungen im Handels-, Genossenschafts-, Gesellschafts-, Partnerschafts- und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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