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Für die Rechnungslegung der Industrie- und Handelskammer sind die Grundsätze der Haushaltsordnung sinngemäß anzuwenden. Die Industrie- und Handelskammer gibt sich hierzu eine Haushalts- und Kassenordnung (Rechnungslegungsordnung), die der Genehmigung der Aufsichtsbehörde bedarf.
Die Aufsichtsbehörde bestimmt, welche Stelle die Jahresrechnung prüft.