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Die Vollversammlung wählt aus ihrer Mitte den Präsidenten (Präses) und die von der Satzung zu bestimmende Zahl von weiteren Mitgliedern des Präsidiums.
Der Präsident (Präses) ist der Vorsitzende des Präsidiums. Er beruft die Vollversammlung ein und führt in ihr den Vorsitz.
Die Präsidentin oder der Präsident beruft das Präsidium ein und leitet dessen Sitzungen. Sie oder er hat das Präsidium einzuberufen, wenn eine Vizepräsidentin…
Die Vollversammlung wählt den Präsidenten sowie aus den Reihen des Präsidiums die Vizepräsidenten. Der Präsident ist der Vorsitzende des Präsidiums und der…
Die Vollversammlung wählt in geheimer Wahl mit absoluter Mehrheit aus ihrer Mitte auf fünf Jahre den Präsidenten und seinen Stellvertreter.
Die Vollversammlung bestellt den Hauptgeschäftsführer.
Die Kammerversammlung wählt nach den Bestimmungen der Hauptsatzung oder der übrigen Satzungen den Vorstand und die Präsidentin oder den Präsidenten.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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