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Die Vollversammlung wählt in geheimer Wahl mit absoluter Mehrheit aus ihrer Mitte auf fünf Jahre den Präsidenten und seinen Stellvertreter.
Der Präsident ist der Vorsitzende der Vollversammlung und des Vorstandes. Er ist oberste Dienstbehörde der Beamten, Angestellten und Arbeiter der Landwirtschaftskammer.