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Das Land überträgt das Eigentum an den derzeit für Zwecke der Rettungsleitstelle und der Hubschrauberstation dienenden Grundstücken einschließlich der aufstehenden Gebäudeteile in Saarbrücken, Winterberg 5, unentgeltlich an den Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung zur Erfüllung seiner gesetzlichen Aufgaben. Bei Wegfall dieser Zweckbestimmung verpflichtet sich der Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung zur unentgeltlichen und lastenfreien Rückübertragung der Grundstücke auf das Land.