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Der Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung bildet einen Fachbeirat Integrierte Leitstelle des Saarlandes. Er berät den Aufgabenträger bei der Erfüllung seiner Aufgaben. Er kann auch Empfehlungen zur Weiterentwicklung der Integrierten Leitstelle des Saarlandes einbringen.
Dem Fachbeirat gehören an:
ein Vertreter oder eine Vertreterin des Zweckverbandes für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung,
der Landesbrandinspekteur oder die Landesbrandinspekteurin,
die Brandinspekteure und Brandinspekteurinnen,
je ein Vertreter oder eine Vertreterin der unteren Katastrophenschutzbehörden,
der Ärztliche Leiter Rettungsdienst oder die Ärztliche Leiterin Rettungsdienst,
je ein Vertreter oder eine Vertreterin der Beauftragten im Rettungsdienst,
ein Vertreter oder eine Vertreterin der Krankenkassen, der Krankenkassenverbände und des Verbandes der privaten Krankenversicherung e.V. - Landesausschuss Saarland -,
ein Vertreter oder eine Vertreterin der Arbeitsgemeinschaft Südwestdeutscher Notärzte e.V.,
ein Vertreter oder eine Vertreterin der Kassenärztlichen Vereinigung Saarland und
der Leiter oder die Leiterin der Integrierten Leitstelle des Saarlandes.
Die Mitglieder des Fachbeirates werden durch den Aufgabenträger der Integrierten Leitstelle des Saarlandes für die Dauer von fünf Jahren bestellt. Vertreter oder Vertreterinnen, deren Zugehörigkeit zu der von ihnen vertretenen Behörde oder Organisation vorzeitig endet, scheiden aus. Für die restliche Zeit wird ein neuer Vertreter oder eine neue Vertreterin bestellt.
Der Fachbeirat wählt aus seinem Kreis einen Vorsitzenden oder eine Vorsitzende. Der Fachbeirat gibt sich eine Geschäftsordnung.
Vertreter oder Vertreterinnen des Ministeriums für Inneres und Sport können an den Sitzungen des Fachbeirates teilnehmen.