Art 4 Abs. 1 IBRD/IFCAbkÄndGGesetz zur Änderung des Abkommens über die Internationale Bank für Wiederaufbau und Entwicklung und des Abkommens über die Internationale Finanz-Corporation
Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
Art 7 Abs. 1 IFCAbkGGesetz betreffend das Abkommen über die Internationale Finanz-Corporation und betreffend Gouverneure und Direktoren in der Internationalen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung sowie in der Internationalen Finanz-Corporation
Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
Art 6 Abs. 1 UNOImmÜbkGGesetz zu dem Übereinkommen vom 13. Februar 1946 über die Vorrechte und Immunitäten der Vereinten Nationen
Dieses Gesetz tritt mit Ausnahme des Artikels 4 Abs. 2 am Tage nach seiner Verkündung in Kraft. Artikel 4 Abs. 2 tritt an dem Tage in Kraft, an dem das…
Artikel 4 Abs. 1 AIIBÜbkGGesetz zu dem Übereinkommen vom 29. Juni 2015 zur Gründung der Asiatischen Infrastruktur-Investitionsbank
Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Art 5 Abs. 1 IMF/IBRDBeitrAbkGDie beiden in Artikel 1 genannten Abkommen werden nachstehend mit Gesetzeskraft veröffentlicht.