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Die mit der Vergabe von Immobiliar-Verbraucherdarlehen befassten internen und externen Mitarbeiter der Kreditinstitute müssen über die in § 18a Absatz 6 des Kreditwesengesetzes genannten angemessenen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen. Die hierfür notwendige Sachkunde erfordert angemessene theoretische und praktische Kenntnisse
der rechtlichen Grundlagen für die Vergabe von Immobiliar-Verbraucherdarlehen,
des Verfahrens zur Prüfung der Kreditwürdigkeit des Verbrauchers,
der einschlägigen Kreditprodukte und der üblicherweise mit ihnen angebotenen Nebenleistungen,
der Verfahren des Immobilienerwerbs einschließlich der Organisation und Funktionsweise von Grundbüchern sowie
der Bewertung von Sicherheiten.
Die mit der Vergabe von Immobiliar-Verbraucherdarlehen befassten internen und externen Mitarbeiter müssen über angemessene Kenntnisse und Fähigkeiten in Bezug…
fachliche Kenntnisse für die Immobiliardarlehensvermittlung und -beratung,
der Antragsteller nicht durch eine vor der Industrie- und Handelskammer erfolgreich abgelegte Prüfung nachweist, dass er die Sachkunde über die fachlichen und…
fachliche Kenntnis auf dem Gebiet des Verbraucherkreditrechts und Verbraucherschutzes,
Das Bundesministerium der Finanzen wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates nähere Bestimmungen über die nach Absatz 1 in…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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