§ 2 Abs. 3 Nr. 12 ImmoWertVGrundlagen der Wertermittlung
die grundstücksbezogenen Rechte und Belastungen.
§ 1 Abs. 2 Nr. 2 ImmoWertVAnwendungsbereich; Wertermittlungsobjekt
grundstücksgleiche Rechte, Rechte an diesen und Rechte an Grundstücken (grundstücksbezogene Rechte) sowie grundstücksbezogene Belastungen.
§ 8 Abs. 3 Nr. 6 ImmoWertVBerücksichtigung der allgemeinen und besonderen objektspezifischen Grundstücksmerkmale
grundstücksbezogenen Rechten und Belastungen.
§ 40 Abs. 5 ImmoWertVAllgemeines zur Bodenwertermittlung
Die tatsächliche bauliche Nutzung kann insbesondere in folgenden Fällen den Bodenwert beeinflussen:
§ 49 Abs. 1 Nr. 1 ImmoWertVVergleichswertverfahren für das Erbbaurecht
aus Vergleichspreisen für veräußerte Erbbaurechte,