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Die Prüfung ist bestanden, wenn ohne Rundung in den folgenden Prüfungsleistungen jeweils mindestens 50 Punkte erreicht worden sind:
in jeder Situationsaufgabe der beiden Prüfungsbereiche des Prüfungsteils „Veranstaltungsprozesse“,
in der Bewertung für den Prüfungsteil „Veranstaltungsprojekt“.
Ist die Prüfung bestanden, sind die folgenden Bewertungen jeweils kaufmännisch auf eine ganze Zahl zu runden:
die zusammengefasste Bewertung für den Prüfungsteil „Veranstaltungsprozesse“,
die zusammengefasste Bewertung für den Prüfungsteil „Betriebliches Management“ sowie
die Bewertung für den Prüfungsteil „Veranstaltungsprojekt“.
Den zusammengefassten, gerundeten Bewertungen für die Prüfungsteile „Veranstaltungsprozesse“ und „Betriebliches Management“ sowie der gerundeten Bewertung für den Prüfungsteil „Veranstaltungsprojekt“ ist nach Anlage 1 die jeweilige Note als Dezimalzahl zuzuordnen.
Für die Bildung einer Gesamtnote ist als Gesamtpunktzahl das gewichtete arithmetische Mittel zu berechnen. Dabei sind die Bewertungen wie folgt zu gewichten: Die Gesamtpunktzahl ist kaufmännisch zu runden. Der gerundeten Gesamtpunktzahl ist nach Anlage 1 die Note als Dezimalzahl und die Note in Worten zuzuordnen. Die zugeordnete Note ist die Gesamtnote.
die Bewertung für den Prüfungsteil „Veranstaltungsprozesse“ mit 25 Prozent,
die Bewertung für den Prüfungsteil „Betriebliches Management“ mit 25 Prozent und
die Bewertung für den Prüfungsteil „Veranstaltungsprojekt“ mit 50 Prozent.
Der Bewertung für den Prüfungsteil „Grundlegende Qualifikationen“, den Bewertungen jeder der beiden schriftlichen Situationsaufgaben des Prüfungsteils…
in jeder der beiden schriftlichen Situationsaufgaben und
Ist die Prüfung bestanden, werden die zusammengefassten Bewertungen für die Prüfungsteile „Übergreifende Qualifikationen“, „Spezifische Qualifikationen“ und…
Den Punktebewertungen für den schriftlichen Prüfungsteil, den mündlichen Prüfungsteil und für den projektbezogenen Prüfungsteil ist nach Anlage 1 die jeweilige…
Die Bewertung der Gesamtleistung in der Prüfung ist mit einer Note vorzunehmen. Die Note der Gesamtleistung der Prüfung ist das kaufmännisch auf eine…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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