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Für den Aufstieg von Beamten und Beamtinnen der Laufbahn des gehobenen Dienstes, Fachrichtung Technischer Verwaltungsdienst, gelten die §§ 35 und 36 der Saarländischen Laufbahnverordnung vom 27. September 2011 (Amtsbl. I S. 312) in der jeweils geltenden Fassung. Abschnitt VI Übergangs- und Schlussbestimmungen