§ 8 IMSüßFPrV
Gliederung des Prüfungsteils
Der Prüfungsteil besteht aus
1.
einem schriftlichen Teil nach den §§ 9 bis 11 und
2.
einem Fachgespräch nach § 12.
Der Prüfungsteil besteht aus
einem schriftlichen Teil nach den §§ 9 bis 11 und
einem Fachgespräch nach § 12.