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Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Qualifikationen:
Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht,
Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
Umweltschutz,
Digitalisierung der Arbeit, Datenschutz und Informationssicherheit,
Betriebliche und technische Kommunikation,
Planen und Organisieren der Arbeit, Bewerten der Arbeitsergebnisse,
Montieren und Anschließen elektrischer Betriebsmittel,
Messen und Analysieren von elektrischen Funktionen und Systemen,
Beurteilen der Sicherheit von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln,
Installieren und Konfigurieren von IT-Systemen,
Beraten und Betreuen von Kunden, Erbringen von Serviceleistungen,
Technische Auftragsanalyse, Lösungsentwicklung,
Errichten, Erweitern oder Ändern von gebäudetechnischen Anlagen,
Instandhalten gebäudetechnischer Anlagen und Systeme,
Betreiben von technischen Systemen,
Technisches Gebäudemanagement,
Geschäftsprozesse und Qualitätsmanagement im Einsatzgebiet.
Die Qualifikationen nach Absatz 1 sind in einem der folgenden Einsatzgebiete anzuwenden und zu vertiefen: Das Einsatzgebiet wird vom Ausbildungsbetrieb festgelegt. Andere Einsatzgebiete sind zulässig, wenn in ihnen die Qualifikationen nach Absatz 1 vermittelt werden können.
Wohn- und Geschäftsgebäude,
Betriebsgebäude,
Funktionsgebäude und -anlagen,
Infrastrukturanlagen,
Industrieanlagen.
Gebäudeinstallationen/-netze,
Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
Elektroniker für Gebäude- und Infrastruktursysteme/Elektronikerin für Gebäude- und Infrastruktursysteme,
Elektroniker für Gebäude- und Infrastruktursysteme/Elektronikerin für Gebäude- und Infrastruktursysteme,
Signal- und Sicherheitssysteme,
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.